Erkennen Sie Ausbeutung bei der Arbeit
Berufliche Ausbeutung bedeutet, dass beispielsweise der Arbeitgeber
- weniger Lohn zahlt, als das, was Tarifverhandlungen und Gesetze vorschreiben (Unterbezahlung)
- dem/r Mitarbeiter/in keine gesetzlich und tarifvertraglich festgelegten freien Tage gewährt
- fordert, dass der/die Mitarbeiter/in zu lange Arbeitstage ohne Entgelt arbeitet
- von dem/r Mitarbeiter/in Geld als Entschädigung für einen Arbeitsplatz oder eine Aufenthaltserlaubnis nimmt
- dem/r Mitarbeiter/in verbietet, sich krank schreiben zu lassen
- keine betriebliche Gesundheitsfürsorge organisiert
- unmenschliche Wohnbedingungen anbietet.
Wenn Sie vermuten, dass Sie zum Objekt krimineller Ausbeutung der Arbeitskraft wurden, können Sie sich an die Polizei oder den Opfernotdienst wenden. Sie können vertraulich den Opfernotdienst kontaktieren und sich beraten lassen, wie Sie in dem Fall vorgehen können. Nehmen Sie Kontakt per E-Mail (help@riku.fi) oder Telefon (auch Textnachrichten oder WhatsApp) unter +358 40 632 9293 auf.
Um auf das Hilfesystem für Opfer von Menschenhandel zuzugreifen, rufen Sie
+358 295 463 177 an (
www.ihmiskauppa.fi/en).
Wenn Sie Opfer von Ausbeutung und erheblicher Benachteiligung durch den Arbeitgeber geworden sind, können Sie eine Folgegenehmigung oder Bescheinigung für das erweiterte Recht auf Arbeit und einen Arbeitgeberwechsel beantragen. In Finnland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die das Recht auf Arbeit beinhaltet.