- Dann können Sie bis zu drei Monate frei in Finnland arbeiten.
- Nach drei Monaten müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht registrieren. Sie brauchen nichts weiter als die Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer/in.
- Registrieren Sie das Aufenthaltsrecht bei der Einwanderungsbehörde oder im Internet enterfinland.fi (auf finnisch und Englisch).
- Dann brauchen Sie normalerweise eine Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer/in. Zunächst brauchen Sie einen Arbeitsplatz in Finnland.
- Den Antrag können Sie im Internet ausfüllen enterfinland.fi (suomeksi ja englanniksi).
Einwanderungsbehörde: Leitfaden zur Bewerbung: Auf Finnisch / Auf Englisch
InfoFinland.fi (auf Finnisch und Englisch)
- Wenn Sie für weniger als drei Monate aus einem visumpflichtigen Land zur Arbeit einreisen, müssen Sie bei der Vertretung Finnlands ein Saisonarbeitsvisum beantragen.
- Wenn Sie für weniger als drei Monate aus einem visumfreien Land zur Arbeit einreisen, müssen Sie bei der Einwanderungsbehörde eine Saisonarbeitsbescheinigung beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie entsprechend der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung die gleiche Anzahl visumfreie Tage haben müssen.
- Für die Ernte von Waldbeeren, benötigen Sie weder eine Erlaubnis, noch eine Bescheinigung. Sie müssen jedoch bei der Vertretung Finnlands ein Visum beantragen, wenn Sie aus einem visumpflichtigen Land einreisen. Ausnahmen sind Thailand, Kambodscha und Myanmar, Länder im Zuständigkeitsbereich der finnischen Botschaft in Bangkok. Beerenpflücker/innen aus diesen Ländern können nicht mehr mit einem Touristenvisum nach Finnland einreisen. Das Unternehmen muss Sie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses einstellen, sodass Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer nach Finnland einreisen.
- Wenn Sie für drei bis sechs Monate oder länger zur Saisonarbeit einreisen, müssen Sie bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeiter/innen beantragen.