Lernen Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen
In Finnland legen Gesetze und Tarifverträge Rechte und Pflichten von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber fest, d. h. die Arbeitsbedingungen.
Ausländische Arbeitnehmer/innen haben in Finnland dieselben Rechte und Pflichten wie finnische Arbeitnehmer/innen.
Niemand darf aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion, Weltanschauung, politischer oder gewerkschaftlicher Tätigkeit, familiärer Verhältnisse, Gesundheitszustand, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderen mit der Person verbundenen Gründen diskriminiert werden.
Beispielsweise sollten Sie keinen niedrigeren Lohn bekommen, weil Sie ein Ausländer sind.
Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtserscheinung ist ebenfalls verboten.
Tarifvertrag
Der Tarifvertrag ist eine, zwischen Gewerkschaft, welche die Arbeitnehmer/innen vertritt, und Arbeitgeberverband ausgehandelte Vereinbarung über die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern/innen, also die Beschäftigungsbedingungen. Das sind unter anderem Löhne/Gehälter, Lohn-/Gehaltszulagen, Arbeitszeiten, Urlaubstage und das Recht auf Weiterbildungen.
Fast jede Branche hat einen eigenen Tarifvertrag. So haben beispielsweise Handel, Reinigungsbranche und Baugewerbe einen eigenen Tarifvertrag. Fordern Sie an Ihrem Arbeitsplatz oder von Ihrer Gewerkschaft den Tarifvertrag Ihrer Branche an.
Der Tarifvertrag unterscheidet sich vom Arbeitsvertrag.
Arbeitsvertrag
Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber ab. Falls Sie ein Problem haben, können Sie sich ansehen, was zu Beginn der Beschäftigung vereinbart wurde.
Mit dem Arbeitsvertrag versprechen Sie, die vereinbarte Arbeit zu leisten, und der Arbeitgeber verspricht, dafür den vereinbarten Lohn/Gehalt zu zahlen und die Tarifbedingungen einzuhalten.
Sie sollten den Arbeitsvertrag stets schriftlich abschließen. Selbst ein mündlicher Vertrag ist gültig, aber im Streitfall kann mit einem schriftlichen Vertrag leichter nachgewiesen werden, was zu Beginn der Beschäftigung vereinbart wurde. Wenn Sie den Arbeitsvertrag mündlich abschließen, muss der Arbeitgeber Ihnen jedoch eine schriftliche Erläuterung zu den Bedingungen des Arbeitsverhältnisses übergeben.
Die im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen müssen mindestens ebenso gut wie im Tarifvertrag Ihrer Branche sein.
Kontrollieren Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag diese Punkte enthalten sind:
- Die Vertragsparteien:
- Name und Wohn- oder Geschäftssitz des Arbeitgebers
- Name und Wohnsitz des/r Arbeitnehmers/in
- Gibt es bei der Arbeit eine Probezeit und wie lange dauert sie?
- Sinn der Probezeit ist es, Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Bedenkzeit zu geben, ob Sie Ihren Arbeitsvertrag verlängern möchten. Während der Probezeit können Arbeitnehmer oder Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist kündigen. Die maximale Länge der Probezeit beträgt sechs Monate.
- Dauer der Arbeit:
- Ist die Stelle unbefristet (d. h. gilt bis auf weiteres oder fortlaufend) oder befristet?
- Wenn der Vertrag befristet ist, muss der Vertrag enthalten, warum.
- Enddatum oder voraussichtliches Enddatum des befristeten Arbeitsvertrages
- Wo wird gearbeitet?
- Was sind Ihre Arbeitsaufgaben?
- Wie viel wird für die Arbeit bezahlt?
- Der Tarifvertrag schreibt vor, wie viel Lohn/Gehalt für Ihre Arbeit mindestens gezahlt werden muss. In Finnland gibt es kein Mindestlohngesetz.
- Das Gehalt wird auf ein Bankkonto eingezahlt.
- Der Tag, an dem das Gehalt gezahlt wird.
- Die Arbeitszeit, also wie viele Arbeitsstunden geleistet werden.
- Vollzeitbeschäftigung in Finnland bedeutet in der Regel fünf Tage die Woche und bis zu acht Stunden am Tag zu arbeiten.
- Eine zusätzliche Entschädigung wird laut Gesetz für Überstunden und Sonntagsarbeit gezahlt. Die für Abend- und Wochenendarbeit gezahlten Zuschläge werden häufig in den Tarifverträgen vereinbart.
- Wenn Sie einen Teilzeitvertrag abschließen, versuchen Sie, genügend Arbeitsstunden zu haben, damit Sie auch ausreichend Lohn/Gehalt bekommen. Eine Mindestanzahl an Stunden bedeutet, dass Sie mindestens die in Ihrem Arbeitsvertrag versprochene Anzahl von Stunden erhalten.
- Wenn im Arbeitsvertrag beispielsweise 0–20 Stunden pro Woche festgeschrieben sind, erhalten Sie möglicherweise überhaupt keinen Job und auch keinen Lohn/Gehalt in der Woche.
- Notieren Sie stets, wann und wie viele Stunden Sie gearbeitet haben. Mit Ihren Notizen können Sie überprüfen, ob Ihr Lohn ordnungsgemäß gezahlt wurde. Das kann auch bei Streitigkeiten hilfreich sein.
- Wann beginnt die Arbeit?
- Bestimmuen des Jahresurlaubs:
- Sie erhalten Jahresurlaub, wenn Sie mindestens 35 Stunden oder 14 Tage im Monat arbeiten.
- Wenn das Arbeitsverhältnis weniger als ein Jahr andauert, beträgt der Urlaub 2 Tage pro Monat.
- Wenn das Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr andauert, beträgt der Urlaub 2,5 Tage pro Monat.
- Die Kündigungsfrist:
- Kündigungsfrist bedeutet, wie lange Ihre Arbeit fortgesetzt wird, nachdem Sie oder Ihr Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gekündigt haben.
- Der Arbeitgeber muss stets einen sachlichen und gewichtigen Kündigungsgrund haben.
- Der Arbeitgeber kann einen befristeten Vertrag erst kündigen, wenn dieser ausläuft.
- Der/Die Arbeitnehmer/in kann nicht kündigen, bevor der befristete Vertrag abgelaufen ist, aber oft lässt sich das mit dem Arbeitgeber aushandeln.
- Nach welchem Tarifvertrag wird sich bei Ihrer Arbeit gerichtet?
Lesen Sie den Arbeitsvertrag genau durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Alls Sie etwas nicht verstehen, unterschreiben Sie den Vertrag nicht.
Unbezahltes Praktikum
Ein unbezahltes Praktikum ist nur dann legal, wenn das Praktikum über eine offizielle Bildungseinrichtung oder ein TE-Büro (Arbeits- und Gewerbeamt) angeboten wird. Wenn der Arbeitgeber die Eignung des/der Arbeitnehmers/in testen möchte, kann im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart werden. Auch in der Probezeit müssen Sie Lohn erhalten.
Sie haben das Recht auf Einarbeitung
Einarbeitung bedeutet, dass Sie in Ihre neuen Arbeitsaufgaben und die Arbeitsplatzregeln eingewiesen werden. Sie erhalten somit Informationen über Ihre Arbeit und Ihren Arbeitsplatz, allgemeine Richtlinien am Arbeitsplatz, den Einsatz von Maschinen und Anlagen, sicheres Arbeiten und mit der Arbeit verbundene Gefahren und Risiken.
Wenn Sie erkranken, haben Sie das Recht, der Arbeit fernzubleiben
Wenn Sie erkranken, informieren Sie sofort Ihren Arbeitgeber, warum Sie nicht erscheinen. Wenn Ihr Arbeitgeber darauf besteht, gehen Sie zum Arzt und senden Sie Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest.
Der Arbeitgeber muss Ihnen ab dem Tag, an dem Sie erkrankt sind, Lohn zahlen. Wenn Sie länger krank sind und nicht zur Arbeit können, sollten Sie noch für neun Tage bezahlt werden. Wenn Sie mindestens einen Monat gearbeitet haben, erhalten Sie den vollen Lohn. Wenn Sie weniger als einen Monat gearbeitet haben, erhalten Sie die Hälfte (50 %) Ihres normalen Lohns.
Überprüfen Sie, ob der Tarifvertrag Ihrer Branche Krankenzeiten anders bezahlt. Normalerweise ist der Tarifvertrag besser, was bedeutet, dass Sie für mehr Tage den vollen Lohnausgleich erhalten.
Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, eine arbeitsmedizinische Betreuung zu organisieren, die Ihnen hilft, sich um Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitsfähigkeit zu kümmern. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern/innen außerdem medizinische Dienstleistungen an.
Der Arbeitgeber muss Sie auch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Wenn Sie sich beispielsweise auf einer Geschäftsreise oder am Arbeitsplatz verletzen, kann die Versicherung für den Unfall entschädigen.