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Eine Zeichnung, in der drei Bauarbeiter nebeneinander stehen und einer dem anderen einen Daumen hoch zeigt, im Hintergrund sieht man einen Baukran.

02 Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten

Last updated: 29.3.2026

In Finnland legen Gesetze und Tarifverträge Rechte und Pflichten von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber fest, d. h. die Tarifbedingungen.

Ausländische Arbeitnehmer/innen haben in Finnland dieselben Rechte und Pflichten wie finnische Arbeitnehmer/innen.

Niemand darf aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion, Weltanschauung, politischer oder gewerkschaftlicher Tätigkeit, familiärer Verhältnisse, Gesundheitszustand, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderen mit der Person verbundenen Gründen diskriminiert werden. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtserscheinung ist ebenfalls verboten.

Beispielsweise sollten Sie keinen niedrigeren Lohn bekommen, weil Sie ein/e Ausländer/in sind.

Tarifvertrag

Der Tarifvertrag (auf Finnisch „työehtosopimus“, oft als „TES“ abgekürzt) ist eine Vereinbarung über die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen, die zwischen Gewerkschaft (vertritt Arbeitnehmer/innen) und Arbeitgeberverband ausgehandelt wird. Dies sind also die Tarifbedingungen der jeweiligen Branche. Dazu gehören unter anderem Gehälter, Gehaltszuschläge und Arbeitszeiten.

Fast jede Branche hat einen eigenen Tarifvertrag. Zum Beispiel haben Handel, Reinigung, Gastgewerbe, Landwirtschaft und Bauwesen ihre eigenen Tarifverträge. Fordern Sie an Ihrem Arbeitsplatz oder von Ihrer Gewerkschaft den Tarifvertrag Ihrer Branche an.

Sie können auch über den Online-Service des Finnischen Gewerkschaftsbundes (Suomen Ammattiliittojen Keskusjärjestö, SAK) (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch) nach einem Tarifvertrag für Ihre Branche suchen: Klicken Sie zuerst auf die Startseite der Gewerkschaft für Ihre Branche (Get to know the union). Am Ende der Seite finden Sie einen Link zu den von der Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträgen.

Der Tarifvertrag kann die Erlaubnis erteilen, sich über einige Angelegenheiten vor Ort am Arbeitsplatz zu einigen. Der örtliche Vertrag wird immer von der Vertrauensperson oder einer/m anderen Arbeitnehmervertreter/in zusammen mit dem Arbeitgeber geschlossen. Überprüfen Sie das lokale Vertragsverfahren im Tarifvertrag Ihrer Branche.

Der Tarifvertrag unterscheidet sich vom Arbeitsvertrag.

Arbeitsvertrag

Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber ab. Falls Sie ein Problem haben, können Sie sich ansehen, was zu Beginn der Beschäftigung vereinbart wurde.

Mit dem Arbeitsvertrag versprechen Sie, die vereinbarte Arbeit zu leisten, und der Arbeitgeber verspricht, dafür den vereinbarten Lohn/Gehalt zu zahlen und die Tarifbedingungen einzuhalten.

Sie sollten den Arbeitsvertrag stets schriftlich abschließen. Selbst ein mündlicher Vertrag ist gültig, aber im Streitfall kann mit einem schriftlichen Vertrag leichter nachgewiesen werden, was zu Beginn der Beschäftigung vereinbart wurde. Wenn Sie den Arbeitsvertrag mündlich abschließen, muss der Arbeitgeber Ihnen jedoch eine schriftliche Erläuterung zu den Bedingungen des Arbeitsverhältnisses übergeben.

Die im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen müssen mindestens ebenso gut wie im Tarifvertrag Ihrer Branche sein.

Kontrollieren Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag diese Punkte enthalten sind:

  • Name des Arbeitgebers.
  • Name des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin, d. h. Ihr Name.
  • Tag, an dem die Arbeit beginnt.
  • Gibt es bei der Arbeit eine Probezeit und wie lange dauert sie?
    • Sinn der Probezeit ist es, Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Bedenkzeit zu geben, ob Sie Ihren Arbeitsvertrag verlängern möchten. Sie ist in der Regel auf maximal sechs Monate begrenzt. Während der Probezeit können Arbeitnehmer/in oder Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist kündigen.
  • Dauer der Arbeit:
    • Ist die Stelle unbefristet (d. h. gilt bis auf weiteres oder fortlaufend) oder befristet?
    • Wenn der Vertrag befristet ist, muss der Vertrag enthalten, warum. Die finnische Regierung bereitet jedoch einen Vorschlag vor, nach dem ein Arbeitsvertrag von bis zu einem Jahr auch ohne triftigen Grund abgeschlossen werden kann. Dies könnte bereits 2026 in Kraft treten.
    • Enddatum oder voraussichtliches Enddatum des befristeten Arbeitsvertrages.
  • Wo wird gearbeitet?
  • Was sind Ihre Arbeitsaufgaben?
  • Wie viel wird für die Arbeit bezahlt?
    • Der Tarifvertrag schreibt vor, wie viel Lohn/Gehalt für Ihre Arbeit mindestens gezahlt werden muss. In Finnland gibt es kein Mindestlohngesetz.
  • Tag, an dem das Gehalt gezahlt wird.
  • Die Arbeitszeit, also wie viele Arbeitsstunden geleistet werden.
    • Vollzeitbeschäftigung in Finnland bedeutet in der Regel, fünf Tage die Woche und bis zu acht Stunden am Tag zu arbeiten.
    • Wenn Sie periodisch arbeiten, variieren die Arbeitszeiten. Sie müssen jedoch mit dem Tarifvertrag der Branche übereinstimmen.
    • Eine zusätzliche Entschädigung wird in Finnland laut Gesetz für Überstunden und Sonntagsarbeit gezahlt. Die für Abend- und Wochenendarbeit gezahlten Zuschläge werden häufig in den Tarifverträgen vereinbart.
    • Wenn Sie einen Teilzeitvertrag abschließen, versuchen Sie, genügend Arbeitsstunden zu haben, damit Sie auch ausreichend Lohn/Gehalt bekommen. Eine Mindestanzahl an Stunden bedeutet, dass Sie mindestens die in Ihrem Arbeitsvertrag versprochene Anzahl von Stunden erhalten.
    • Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag beispielsweise 0–20 Stunden pro Woche festgeschrieben sind, erhalten Sie möglicherweise gar keine Arbeitsstunden und auch keinen Lohn/Gehalt in der Woche.
    • Wenn Sie auf Initiative des Arbeitgebers eine variable Arbeitszeit vereinbart haben (z. B. 10–30 Stunden pro Woche), muss der Arbeitgeber Ihnen erklären, wie die Arbeitszeit in der Praxis variiert.
    • Notieren Sie stets, wann und wie viele Stunden Sie gearbeitet haben. Mit Ihren Notizen können Sie überprüfen, ob Ihr Lohn ordnungsgemäß gezahlt wurde. Das kann auch bei Streitigkeiten hilfreich sein.
  • Bestimmung des Jahresurlaubs:
    • Sie erhalten Jahresurlaub, wenn Sie mindestens 35 Stunden oder 14 Tage im Monat arbeiten.
    • Wenn das Arbeitsverhältnis weniger als ein Jahr andauert, beträgt der Urlaub 2 Tage pro Monat.
    • Wenn das Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr andauert, beträgt der Urlaub 2,5 Tage pro Monat.
  • Die Kündigungsfrist:
    • Kündigungsfrist bedeutet, wie lange Ihre Arbeit fortgesetzt wird, nachdem Sie oder Ihr Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gekündigt haben.
    • Der Arbeitgeber muss stets einen sachlichen Kündigungsgrund haben.
    • Der Arbeitgeber kann einen befristeten Vertrag erst kündigen, wenn dieser ausläuft.
    • Der/Die Arbeitnehmer/in kann nicht kündigen, bevor der befristete Vertrag abgelaufen ist, aber oft lässt sich das mit dem Arbeitgeber aushandeln.
  • Nach welchem Tarifvertrag wird sich bei Ihrer Arbeit gerichtet?

Lesen Sie den Arbeitsvertrag genau durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Alls Sie etwas nicht verstehen, unterschreiben Sie den Vertrag nicht.

Prüfen Sie, ob Sie Angestellte/r oder Unternehmer/in sind

Erkundigen Sie sich immer bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie einen Arbeitsvertrag (auf Finnisch „työsopimus“) unterzeichnen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen stattdessen anbietet, als Unternehmer/in zu arbeiten, haben Sie kein Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen, für das Sie arbeiten. In diesem Fall kann der Vertragsname anstelle von Arbeitsvertrag beispielsweise Auftragsvertrag (auf Finnisch „toimeksiantosopimus“) lauten.

Als Unternehmer/in sind Sie nicht durch die finnische Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetzgebung geschützt und haben keinen Anspruch auf betriebliche Gesundheitsversorgung. Als Unternehmer/in bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber auch keine gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung. Sie müssen sich also selbst um Ihre eigene Versicherung kümmern.

Entspricht Ihre Tätigkeit den Merkmalen eines Arbeitsverhältnisses, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis nach finnischem Recht, auch wenn Sie beispielsweise einen Auftragsvertrag unterzeichnet haben.

Gehalts-/Lohnabrechnung

Das Gehalt/der Lohn muss auf ein Bankkonto überwiesen werden. Das Gehalt/der Lohn kann nur aus wichtigem Grund in bar gezahlt werden. Ein solcher Grund könnte beispielsweise sein, dass der/die Mitarbeiter/in kein Bankkonto hat. Ein Bankkonto ist personenspezifisch.

Für eine Kontoeröffnung benötigen Sie einen Reisepass oder ein anderes behördliches Ausweisdokument. Die Eröffnung eines Kontos ist einfacher, wenn Sie eine finnische Sozialversicherungsnummer haben. Sie können eine Sozialversicherungsnummer bei der finnischen Behörde für digitale Dienste und Bevölkerungsdaten (Digi- ja väestötietovirasto) beantragen. Detailliertere Anweisungen zur Beantragung einer Sozialversicherungsnummer finden Sie auf der Website der finnischen Behörde für digitale Dienste und Bevölkerungsdaten (Digi- ja väestötietovirasto) (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, welche weiteren Dokumente Sie für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen.

Wenn Sie ein Gehalt/einen Lohn erhalten, müssen Sie auch immer eine Gehalts-/Lohnabrechnung erhalten. Auf der Gehalts-/Lohnabrechnung erfahren Sie, wie viel Gehalt/Lohn Sie erhalten haben, was von diesem Bruttogehalt abgezogen wurde und wie viel Geld, also Nettolohn, Sie dann auf Ihr Konto erhalten.

Jedes Mal, wenn Sie also Gehalt/Lohn erhalten, zahlen Sie Steuern und andere gesetzliche Gebühren auf Ihr Gehalt/Ihren Lohn. Daher erhalten Sie das im Arbeitsvertrag vereinbarte/n Gehalt/Lohn nicht vollständig auf Ihr Konto.

Überprüfen Sie Ihre Gehalts-/Lohnabrechnungen immer sorgfältig! Die Übersetzungen von Begriffen der Gehalts-/Lohnabrechnungen finden Sie unter der Abbildung.

Beispiel einer Gehalts-/Lohnabrechnung auf Finnisch

Beispiel einer Gehalts-/Lohnabrechnung auf Finnisch.

Übersetzungen der Felder

Maksupäivä
Zahlungsdatum

Henkilötunnus
Sozialversicherungsnummer

Maksetaan tilille
Bezahlung auf Konto

Käytettävissä olevat lomapäivät
Verfügbare Urlaubstage

Verokorttitiedot
Daten der Lohnsteuerkarte

Veroprosentti
Steuersatz

Lisäprosentti
Zusätzlicher Steuersatz

Palkkakausi
Gehalts-/Lohnperiode

Ammattinimike
Berufsbezeichnung

Työsuhteen aloituspäivä
Datum des Arbeitsbeginns

Uusi lomapäivien kertymä
Ansammlung neuer Urlaubstage

Määrä
Menge

Yksikköhinta
Einzelkosten

Palkkajaksolla
Während der Gehalts-/Lohnperiode

Vuoden alusta
Ab Jahresanfang

€/t (euroa per tunti)
€/t (Euro pro Stunde)

Rahapalkka
Geldlohn

Bruttopalkka
Bruttogehalt

Lauantailisä
Samstagszuschlag

Sunnuntailisä
Sonntagszuschlag

Lisät yhteensä
Summe der Zuschläge

Bruttopalkka yhteensä
Gesamtbruttogehalt

Ennakonpidätys (sis. sairausvakuutusmaksun)
Quellensteuer (inkl. Krankenkassenbeitrag)

Työeläkemaksu
Arbeitnehmeranteil an der Altersversicherung

Työttömyysvakuutusmaksu
Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Vähennykset yhteensä
Gesamtabzüge

Nettopalkka
Nettogehalt

Ay-jäsenmaksu
Gewerkschaftsbeitrag

Maksetaan
Wird gezahlt

Unbezahltes Praktikum

Ein unbezahltes Praktikum ist nur dann legal, wenn das Praktikum über eine offizielle Bildungseinrichtung oder eine Arbeitsagentur angeboten wird. Wenn der Arbeitgeber die Eignung des/der Arbeitnehmers/in testen möchte, kann im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart werden. Auch in der Probezeit müssen Sie Lohn erhalten.

Sie haben das Recht auf Einarbeitung

Einarbeitung bedeutet, dass Sie in Ihre neuen Arbeitsaufgaben und die Arbeitsplatzregeln eingewiesen werden. Sie erhalten also Informationen über Ihre Arbeit und Ihren Arbeitsplatz, allgemeine Richtlinien am Arbeitsplatz, den Einsatz von Maschinen und Anlagen, sicheres Arbeiten und mit der Arbeit verbundene Gefahren und Risiken. Während der Einarbeitungszeit müssen Sie ein Gehalt erhalten.

Bei Krankheit haben Sie das Recht, der Arbeit fernzubleiben

Wenn Sie erkranken, informieren Sie sofort Ihren Arbeitgeber oder Vorgesetzten, warum Sie nicht zur Arbeit erscheinen. Wenn Ihr Arbeitgeber darauf besteht, gehen Sie zum Arzt und senden Sie Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest.

Sie müssen für den Tag, an dem Sie krank sind, Gehalt/Lohn erhalten, wenn es ein Arbeitstag für Sie gewesen wäre. Wenn Sie länger krank sind und Sie nicht arbeiten können, müssen Sie auch für die 9 Arbeitstage ab dem Krankheitstag gesetzlich bezahlt werden, wenn dies Arbeitstage für Sie gewesen wären. Wenn Sie mindestens 1 Monat am selben Arbeitsplatz gearbeitet haben, erhalten Sie Ihr volles normales Gehalt/normalen vollen Lohn. Wenn Sie weniger als einen Monat gearbeitet haben, erhalten Sie die Hälfte (50 %) Ihres vollen normalen Gehalts/normalen vollen Lohns.

Überprüfen Sie, ob der Tarifvertrag Ihrer Branche Krankenzeiten anders bezahlt. Im Allgemeinen ist der Tarifvertrag besser, was bedeutet, dass Sie bei längerer Krankheit für mehr als neun Tage vollen Lohnausgleich erhalten.

Betriebliche Gesundheitsfürsorge

Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, eine arbeitsmedizinische Betreuung zu organisieren, die Ihnen hilft, sich um Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitsfähigkeit zu kümmern. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern/innen außerdem medizinische Dienstleistungen an.

Der Arbeitgeber muss Sie auch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Wenn Sie sich beispielsweise auf einer Geschäftsreise oder am Arbeitsplatz verletzen, kann die Versicherung für den Unfall entschädigen. Sollten Sie einen Arbeitsunfall haben, ist es wichtig, dass Sie diesen sofort Ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten melden.

Mehr dazu

Die mobile Anwendung Work Help Finland des Innenministeriums richtet sich an ausländische Arbeitnehmer/innen, die bereits in Finnland sind oder nach Finnland kommen. Die App informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer/in in Finnland.
App herunterladen (auf Finnisch, Englisch, Albanisch, Arabisch, Bengalisch, Bosnisch, Dari, Spanisch, Farsi, Hindi, Kurdisch, Mandarin-Chinesisch, Nepalesisch, Portugiesisch, Französisch, Rumänisch, Schwedisch, Somalisch, Thailändisch, Türkisch, Ukrainisch, Usbekisch, Urdu, Russisch, Vietnamesisch und Estnisch)

InfoFinland ist eine mehrsprachige Website, die Informationen für diejenigen bietet, die einen Umzug nach Finnland planen oder bereits hier leben.
InfoFinland (auf Finnisch, Schwedisch, Englisch, Russisch, Estnisch, Ukrainisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Chinesisch, Farsi und Arabisch)