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Eine Zeichnung, in der eine Person an einem kleinen Tisch sitzt und ein Buch liest.

03 Ausbeutung bei der Arbeit erkennen

Last updated: 29.3.2026

Ausbeutung der Arbeitskräfte bedeutet, dass beispielsweise der Arbeitgeber

  • weniger Lohn zahlt als durch Tarifverhandlungen und Gesetze vorgeschrieben (Unterbezahlung)
  • dem/r Mitarbeiter/in keine gesetzlich und tarifvertraglich festgelegten freien Tage gewährt
  • fordert, dass der/die Mitarbeiter/in zu lange Arbeitstage ohne Entgelt arbeitet
  • von dem/r Mitarbeiter/in Geld als Entschädigung für einen Arbeitsplatz oder eine Aufenthaltserlaubnis nimmt
  • dem/r Mitarbeiter/in verbietet, sich krank schreiben zu lassen
  • keine betriebliche Gesundheitsfürsorge organisiert
  • unmenschliche Wohnbedingungen anbietet.

Wenn Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und somit nicht in der Lage ist, Lohn/Gehalt zu zahlen, können Sie beim KEHA-Zentrum Lohnsicherung (auf Finnisch „palkkaturva“) beantragen. Sie können den Antrag elektronisch auf der Website des KEHA-Zentrums (auf Finnisch und Schwedisch) oder in Papierform beim KEHA-Zentrum einreichen. Handeln Sie schnell! Ein Antrag auf Lohnsicherung muss innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem das Gehalt/der Lohn hätte gezahlt werden sollen.

Wenn Sie vermuten, dass Sie zum Objekt krimineller Ausbeutung der Arbeitskraft wurden, können Sie sich an die Polizei oder den Opfernotdienst wenden. Sie können vertraulich den Opfernotdienst kontaktieren und sich beraten lassen, wie Sie in dem Fall vorgehen können. Nehmen Sie Kontakt per E-Mail (help@riku.fi) oder Telefon (auch Textnachrichten oder WhatsApp) unter 040 632 9293 auf.

Das Hilfesystem für Opfer von Menschenhandel erreichen Sie unter 0295 463 177.

Wenn Ihr Leben oder Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz in akuter Gefahr ist, rufen Sie sofort die allgemeine Notrufnummer 112 an.

Mehr dazu

Polizei: Melden einer Straftat (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch)
Opfernotdienst (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch)
Hilfsorganisation für Opfer von Menschenhandel (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch)

Die Website der Hilfsorganisation für Opfer von Menschenhandel bietet zudem Informationen in den folgenden Sprachen:

  • Albanisch
  • Arabisch
  • Bengalisch
  • Bulgarisch
  • Dari
  • Spanisch
  • Chinesisch
  • Farsi (Persisch)
  • Kurdisch (Sorani)
  • Kurmandschi
  • Polnisch
  • Französisch
  • Rumänisch
  • Somalisch
  • Thailändisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch
  • Russisch
  • Vietnamesisch
  • Estnisch

Wenn Sie Opfer von Ausbeutung und erheblicher Benachteiligung durch den Arbeitgeber geworden sind, können Sie eine Folgegenehmigung oder Bescheinigung für das erweiterte Recht auf Arbeit und einen Arbeitgeberwechsel beantragen. In Finnland benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die das Recht auf Arbeit beinhaltet.

Einwanderungsbehörde (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch)

Die Website der Einwanderungsbehörde bietet auch Informationen über die Verlängerung von Erlaubnissen und die Bescheinigung über das erweiterte Recht auf Arbeit in den folgenden Sprachen:

  • Albanisch
  • Arabisch
  • Bengalisch
  • Dari
  • Hindi
  • Chinesisch
  • Nepalesisch
  • Singhalesisch
  • Tamil
  • Thailändisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch
  • Usbekisch
  • Russisch
  • Vietnamesisch