
04 Einer Gewerkschaft beitreten
In Finnland gehören die meisten Arbeitnehmer/innen der Gewerkschaft ihrer Branche an. Sie haben ebenfalls das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten, wenn Sie in Finnland arbeiten. Die Gewerkschaft hilft Ihnen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben.
Die Gewerkschaft verhandelt auch mit den Arbeitgeberverbänden über die Tarifbedingungen. Daher wird die Gewerkschaft die Regeln für die Ausführung der Arbeit in Ihrem Namen vereinbaren.
Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern viele Vorteile. Gewerkschaften organisieren Schulungen und Veranstaltungen, haben preiswerte Urlaubsunterkünfte und über sie können Sie Unterstützung für den Urlaub sowie Mitgliederrabatte auf Reisedienstleistungen erhalten. Viele Gewerkschaften bieten zum Beispiel auch Rabatte auf Versicherungen an.
Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied werden, können Sie auch Mitglied der Arbeitslosenkasse Ihrer Branche werden. Wenn Sie arbeitslos werden, zahlt Ihnen die Arbeitslosenkasse einen einkommensabhängigen Arbeitslosenunterhalt, sofern Sie Anspruch auf die Arbeitslosenversicherung haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie allein durch die Mitgliedschaft in einer Arbeitslosenkasse keinen Anspruch auf gewerkschaftliche Leistungen haben, wie z. B. Hilfe bei Problemen.
Hier finden Sie Ihre eigene Gewerkschaft:
Liitot.fi (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch)