Lernen Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen
In Finnland legen Gesetze und Tarifverträge Rechte und Pflichten von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber fest, d. h. die Arbeitsbedingungen.
Ausländische Arbeitnehmer/innen haben in Finnland dieselben Rechte und Pflichten wie finnische Arbeitnehmer/innen.
Niemand darf aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion, Weltanschauung, politischer oder gewerkschaftlicher Tätigkeit, familiärer Verhältnisse, Gesundheitszustand, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderen mit der Person verbundenen Gründen diskriminiert werden.
Beispielsweise sollten Sie keinen niedrigeren Lohn bekommen, weil Sie ein Ausländer sind.
Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtserscheinung ist ebenfalls verboten.
Tarifvertrag
Der Tarifvertrag ist eine, zwischen Gewerkschaft, welche die Arbeitnehmer/innen vertritt, und Arbeitgeberverband ausgehandelte Vereinbarung über die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern/innen, also die Beschäftigungsbedingungen. Das sind unter anderem Löhne/Gehälter, Lohn-/Gehaltszulagen, Arbeitszeiten, Urlaubstage und das Recht auf Weiterbildungen.
Fast jede Branche hat einen eigenen Tarifvertrag. So haben beispielsweise Handel, Reinigungsbranche und Baugewerbe einen eigenen Tarifvertrag. Fordern Sie an Ihrem Arbeitsplatz oder von Ihrer Gewerkschaft den Tarifvertrag Ihrer Branche an.
Der Tarifvertrag unterscheidet sich vom Arbeitsvertrag.
Arbeitsvertrag
Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber ab. Falls Sie ein Problem haben, können Sie sich ansehen, was zu Beginn der Beschäftigung vereinbart wurde.
Mit dem Arbeitsvertrag versprechen Sie, die vereinbarte Arbeit zu leisten, und der Arbeitgeber verspricht, dafür den vereinbarten Lohn/Gehalt zu zahlen und die Tarifbedingungen einzuhalten.
Sie sollten den Arbeitsvertrag stets schriftlich abschließen. Selbst ein mündlicher Vertrag ist gültig, aber im Streitfall kann mit einem schriftlichen Vertrag leichter nachgewiesen werden, was zu Beginn der Beschäftigung vereinbart wurde. Wenn Sie den Arbeitsvertrag mündlich abschließen, muss der Arbeitgeber Ihnen jedoch eine schriftliche Erläuterung zu den Bedingungen des Arbeitsverhältnisses übergeben.
Die im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen müssen mindestens ebenso gut wie im Tarifvertrag Ihrer Branche sein.
Kontrollieren Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag diese Punkte enthalten sind:
Lesen Sie den Arbeitsvertrag genau durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Alls Sie etwas nicht verstehen, unterschreiben Sie den Vertrag nicht.
Unbezahltes Praktikum
Ein unbezahltes Praktikum ist nur dann legal, wenn das Praktikum über eine offizielle Bildungseinrichtung oder ein TE-Büro (Arbeits- und Gewerbeamt) angeboten wird. Wenn der Arbeitgeber die Eignung des/der Arbeitnehmers/in testen möchte, kann im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart werden. Auch in der Probezeit müssen Sie Lohn erhalten.
Sie haben das Recht auf Einarbeitung
Einarbeitung bedeutet, dass Sie in Ihre neuen Arbeitsaufgaben und die Arbeitsplatzregeln eingewiesen werden. Sie erhalten somit Informationen über Ihre Arbeit und Ihren Arbeitsplatz, allgemeine Richtlinien am Arbeitsplatz, den Einsatz von Maschinen und Anlagen, sicheres Arbeiten und mit der Arbeit verbundene Gefahren und Risiken.
Wenn Sie erkranken, haben Sie das Recht, der Arbeit fernzubleiben
Wenn Sie erkranken, informieren Sie sofort Ihren Arbeitgeber, warum Sie nicht erscheinen. Wenn Ihr Arbeitgeber darauf besteht, gehen Sie zum Arzt und senden Sie Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest.
Der Arbeitgeber muss Ihnen ab dem Tag, an dem Sie erkrankt sind, Lohn zahlen. Wenn Sie länger krank sind und nicht zur Arbeit können, sollten Sie noch für neun Tage bezahlt werden. Wenn Sie mindestens einen Monat gearbeitet haben, erhalten Sie den vollen Lohn. Wenn Sie weniger als einen Monat gearbeitet haben, erhalten Sie die Hälfte (50 %) Ihres normalen Lohns.
Überprüfen Sie, ob der Tarifvertrag Ihrer Branche Krankenzeiten anders bezahlt. Normalerweise ist der Tarifvertrag besser, was bedeutet, dass Sie für mehr Tage den vollen Lohnausgleich erhalten.
Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, eine arbeitsmedizinische Betreuung zu organisieren, die Ihnen hilft, sich um Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitsfähigkeit zu kümmern. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern/innen außerdem medizinische Dienstleistungen an.
Der Arbeitgeber muss Sie auch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Wenn Sie sich beispielsweise auf einer Geschäftsreise oder am Arbeitsplatz verletzen, kann die Versicherung für den Unfall entschädigen.

Cookie-Einstellungen

Essential cookies

These cookies are necessary for the technical operation of our website and cannot be switched off. Functional cookies are critical for such abilities as browsing and using the features of our website.

Analytics

These cookies only collect anonymous information about how our website is used. Analytics cookies help us to measure and analyse how our website is working. For example, we use these cookies to determine which website content is popular, and to ensure that visitors find content that is relevant to them. The information collected is statistical data and cannot be used to identify individuals. You may nevertheless opt out of these cookies at any time.

Targeting and advertising cookies

We may use these cookies for such purposes as enhancing the relevance and interest of the advertising that you view. Cookies may also help to make the content of our website more interesting to you. Information gathering is based on the unique identifiers of your browser or device. You may opt out of these cookies at any time.